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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Sanitätsdienst

§ 1 Geltung der AGB
Die sanitätsdienstlichen Leistungen von FIRST AID Schule für Notfall und Rettung GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.


§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss zwischen der FIRST AID Schule für Notfall und Rettung GmbH und dem Veranstalter erfolgt aufgrund einer Anfrage, der eine Prüfung und Bearbeitung folgt. Der Veranstalter erhält auf deren Grundlage ein Vertragsangebot. Der Vertragsschluss erfolgt durch die Unterzeichnung des Vertrages durch die FIRST AID und dem Veranstalter.


§ 3 Leistungsumfang
Die sanitätsdienstliche Versorgung umfasst die Erstversorgung von Verletzten und/oder akut Erkrankten durch lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen, sowie die Betreuung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und der Übergabe an den Rettungsdienst. Die rettungsdienstliche Versorgung wird durch den kommunalen Rettungsdienst geleistet und ist nicht in der geregelten Vergütung nach § 6 enthalten.


§ 4 Personal- und Materialeinsatz, Gefahrenanalyse

Der Einsatz von Personal und Material richtet sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsanalyse, etwaigen Auflagen der Kommune oder Ordnungsbehörde. Der Veranstalter ist hierfür gesamtverantwortlich. 
Dieser liegen beispielsweise folgende Punkte zu Gründe:
•    Die genaue Art der Veranstaltung sowie der zeitliche Rahmen
•    Die genauen Örtlichkeiten der Veranstaltung einschließlich einer Beschreibung der baulichen Gegebenheiten, ggf. die Größe der Freifläche auf der die Veranstaltung statt findet
•    Die für die Örtlichkeit maximal zugelassene Besucher und/oder Teilnehmerzahl
•    Die tatsächlich zu erwartende Teilnehmen- und/oder Besucherzahl einschließlich aller notwendigen Angaben für die Gefahreneinschätzung, aus der insbesondere auf die Gewaltbereitschaft der Veranstaltungsbesucher, den Ablauf der Veranstaltung oder sonstige zu erwartende Vorkommnisse ersichtlich sind
•    Evtl. erwartete VIPs
•    Den genauen Programmablauf und Zeitplan
•    Den Namen und die Möglichkeit der Erreichbarkeit (Handy) eines verantwortlichen Ansprechpartners des Veranstalters für die Mitarbeiter der FIRST AID Schule für Notfall und Rettung GmbH
Wird der gebuchte Sanitätsdienst vom Veranstalter abgesagt, so ist er dennoch zur Erstattung der vereinbarten Kosten verpflichtet.


§ 5 Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter ist gesamtverantwortlich haftbar. Eine Einsatzplanung, Gefahrenanalyse und Bemessung der Sicherheitswachen und Sanitätsdienste ist FIRST AID rechtzeitig vor der geplanten Veranstaltung, spätestens 14 Tage vorher mitzuteilen. Mehraufwendungen, die auf eine falsche, unzureichende oder nicht erfolgte Informationsweitergabe an FIRST AID beruhen gehen zu Lasten des Veranstalters. Abbruch der Veranstaltung und Übergabe an den kommunalen Träger erfolgen lagebedingt. FIRST AID ist jederzeit berechtigt, den Sanitätsdienst bei Nichtansprechbarkeiten, falscher Bemessung oder fehlender Kooperation des Veranstalters abzubrechen.
Der Veranstalter ist verpflichtet, alle tatsächlichen oder zu erwartenden Änderungen - auch solche, die während des Ablaufs der Veranstaltung eintreten oder erkennbar werden - unverzüglich der FIRST AID Schule für Notfall und Rettung GmbH mitzuteilen.
Bei Veranstaltungen in Gebäuden stellt der Veranstalter den Sanitätern der FIRST AID Schule für Notfall und Rettung GmbH einen Aufenthalts- / Behandlungsraum zur Verfügung.
Der Veranstalter weist Aufstellflächen für ggf. Zelt(e) aus und sorgt für freie Zu- und Abfahrten für die Einsatzfahrzeuge und deren Stromversorgung.


§ 6 Kosten und Abrechnung
Für die Durchführung des Sanitätsdienstes wird dem Veranstalter der jeweils gültige Stundensatz für das eingesetzte Personal, sowie die Bereitstellung des Materials berechnet. Maßgeblich für die Berechnung der Kosten ist die tatsächliche Einsatzdauer. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Stundensätze:
Pro Sanitätshelfer         42 € pro Stunde
Pro Rettungssanitäter         62 € pro Stunde
Pro Notfallsanitäter         92 €pro Stunde
Pro Unfallhilfsstelle/Ambulanz    92 € pro Stunde
Diese Vergütung deckt alle Leistungen der FIRST AID Schule für Notfall und Rettung GmbH ab, die sich aus dieser Vereinbarung gegenüber dem Veranstalter ergeben, sofern keine Änderungen in der Planung und Durchführung des Sanitätsdienstes erforderlich werden.
Die vereinbarte Vergütung bezieht sich allein auf die Präsenz der eingesetzten Kräfte am Veranstaltungsort und ist nicht abhängig von der Anzahl der erfolgten Hilfeleistungen.
Die der FIRST AID Schule für Notfall und Rettung GmbH zustehende Vergütung ist binnen 10 Tagen nach Erhalt der Abrechnung zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Nach Ablauf der 10 Tage kommt der Auftraggeber ohne weitere Erklärung des Auftragnehmers in Verzug.
Sanitätsdienstliche Leistungen sind umsatzsteuerfrei. Soweit sich die umsatzsteuerliche Einschätzung der Finanzverwaltung ändert, bleibt es der FIRST AID Schule für Notfall und Rettung GmbH vorbehalten, die gesetzliche Umsatzsteuer für die Zukunft zu erheben.


§ 7 Haftung
Die FIRST AID Schule für Notfall und Rettung GmbH und deren Erfüllungsgehilfen bzw. Subunternehmer werden von jeglicher Haftung für Schäden freigestellt. Dies gilt ins Besondere auch wenn dieses auf eine medizinische/sanitätsdienliche Unterversorgung zurückzuführen sind, sofern diese darauf beruht, dass der Veranstalter der FIRST AID Schule für Notfall und Rettung GmbH wissentlich oder unwissentlich falsche oder unvollständige Angaben nach § 4 dieser Vereinbarung gemacht, Informationen zurückgehalten, eingetretene oder zu erwartende Veränderungen nicht unverzüglich bekannt gegeben oder eine sonstige ihn treffende Verpflichtung gleich welcher Art vernachlässigt hat. Der Veranstalter stellt die FIRST AID Schule für Notfall und Rettung GmbH auch hinsichtlich aller Ersatzansprüche Dritter frei.
Wir weisen darauf hin, dass Sie als Veranstalter (ggf. durch Ihre Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung) auch grundsätzlich für jegliche Handlungen des Sanitätsdienstes per Gesetz haften, da wir lediglich als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters handeln. Ausgeschlossen von dieser Haftung sind lediglich grob-fahrlässige Handlungen. 
Haftungen bei kurzfristigem Ausfall des Sanitätsdienstes aufgrund von nicht kompensierbaren Personalerkrankungen oder eines Defektes der Fahrzeuge (noch nie vorgekommen) sind ausgeschlossen.


§ 8 Versicherungen
Der FIRST AID Schule für Notfall und Rettung GmbH obliegt der Abschluss der für den eigenen Einsatz erforderlichen Versicherungen.


§ 9 Anzeigepflicht
Die Vertragspartner verpflichten sich, über Hinweise, die auf eine mögliche Nichteinhaltung des Vertrages oder einzelner Bestandteile hindeuten, sich gegenseitig unverzüglich zu informieren und in enger Abstimmung eine entsprechende Planung zur Lösung zu entwickeln.


§ 10 Widerrufsvorbehalt
Grundsätzlich hat der Veranstalter keinen Anspruch darauf, dass ein angeforderter Sanitätsdienst von der FIRST AID Schule für Notfall und Rettung GmbH auch geleistet wird. Die Dienstleistung ist abhängig davon, ob sich für den Termin auch geeignete Kräfte und Fahrzeuge finden. 


§ 11 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand befindet sich in der Stadt Düsseldorf.


§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil der AGB nichtig sein oder werden, so werden die übrigen AGB-Bestandteile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen bzw. keine Regelung enthalten. Nichtige Vereinbarungen sind nach dem tatsächlichen Willen der Parteien entsprechend auszulegen. Beide
Vertragspartner verpflichten sich, etwaige Auslegungsunterschiede in fairer und partnerschaftlicher Weise zu lösen, wobei die reibungslose Abwicklung der Veranstaltung stets im Vordergrund zu stehen hat.

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